Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Objekt- und Eventsicherheit E. Jager
Fritz-Reuter-Str. 31
19374 Obere Warnow
Deutschland
in Kooperation mit
Objekt- und Eventschutz M. Willert
Saarstr. 3
17109 Demmin
Deutschland
(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Objektschutz, Bewachung, Streifendienst und ähnlichen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten entsprechend der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten.
Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Dauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und gewissenhaft durch qualifiziertes Personal auszuführen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen und Erlaubnisse besitzen (§ 34a GewO, IHK-Unterrichtung oder Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung Ü3 falls erforderlich).
Bei plötzlicher Verhinderung (z.B. Krankheit) sorgt der Auftragnehmer nach Möglichkeit für gleichwertigen Ersatz.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung, die zur Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen notwendig sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Gefährdungen am Einsatzort vorab mitzuteilen.
6. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundensatz.
Der vereinbarte Stundensatz ist pauschal und beinhaltet sämtliche Nebenkosten (An- und Abreise, Ausrüstung, Verpflegung, Unterkunft etc.).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Schadenshöhen beschränkt.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und unter Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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